Wie kann und wie muss ich in meinem Betrieb Vorsorge gegen das Coronavirus treffen?
Wichtig (Stand 13. April 2021): Die Bundesregierung will die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängern und darin die Unternehmen verpflichten, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, grundsätzlich mindestens einmal in der Woche einen Corona-Test (ein Selbstest ist dafür ausreichend) anzubieten.
Mehr erfahren Sie in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Die entsprechende neue Verordnung soll in der Woche ab dem 19. April in Kraft treten.
Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzregel finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die arbeitsmedizinische Vorsorge erläutert Ihnen ebenfalls die BAuA. Was ist im Betrieb zu beachten, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist? Wie sieht in Zeiten der Pandemie die Arbeitsvorsorge aus?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Infografiken und Hygienetipps zum Download an.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Checkliste zur Verfügung gestellt, welche Ihnen während und nach der Pandemie weiterhilft.
Eine weitere Möglichkeit ist, je nach den betrieblichen Möglichkeiten das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen. Anstelle von Dienstreisen können womöglich auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden. In Zeiten der Coronakrise sichern Home-Office-Möglichkeiten mittlerweile die Arbeitsfähigkeit vieler Betriebe. Das Förderprogramm "Go Digital". Informationen zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Hinweise zur Handhabung und Pflege von Behelfsmasken finden Sie hier, Plattformen für die Masken- und Testbeschaffung hier. Informationen zu Schnell- und Selbsttests finden Sie auf dieser Seite.