Ausbildungsprofil

Zweiradmechatroniker/-in

Verordnung gültig seit August 2014

Berufsbild

Zweiradmechatroniker/innen der Fachrichtung Fahrradtechnik warten und reparieren Fahrräder wie Mountainbikes, Rennräder, City- und Tourenräder sowie deren Bauteile und Komponenten. Die Fahrzeuge sind entweder nicht motorisiert oder mit einem Elektro- bzw. Hybridantrieb ausgestattet. Sie führen Montagearbeiten aus, passen Fahrzeuge an Kundenwünsche an oder rüsten sie um.
Bei der Herstellung von Bauteilen oder auch kompletten Fahrzeugen wenden sie manuelle und maschinelle Metallbearbeitungstechniken an. Sie beraten Kunden und verkaufen Fahrzeuge, Zubehör und Dienstleistungen, neben Fahrrädern auch Mehrrad- und Spezialfahrzeuge.
Zweiradmechatroniker der Fachrichtung Motorradtechnik warten und reparieren motorisierte Zweiradfahrzeuge, zu denen neben Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge gehören. Sie halten mechanische, elektronische, hydraulische und pneumatische Systeme und Anlagen von Fahrzeugen instand. Mithilfe von Mess- und Diagnosegeräten testen sie z. B. Antriebsaggregate und führen Abgasuntersuchungen durch.
Sie stellen Fahrzeuge her, bauen sie nach Kundenbedürfnissen um und statten sie mit Zusatzeinrichtungen aus. Darüber hinaus beraten sie Kunden und verkaufen Fahrzeuge, Zubehör und Dienstleistungen. Neben Motorrädern reparieren, bauen und verkaufen sie auch motorisierte Mehrrad- und Spezialfahrzeuge. Bei der Herstellung von Bauteilen und Fahrzeugen bearbeiten sie Metall, z .B. mittels Füge-, Trenn- oder Umformtechniken.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer zu KölnDie Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.