Gründung

Zuschuss für externe Unternehmensberatungen

Förderung von Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen

Was wird gefördert?

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten.
Dieser erleichtert es externen Rat in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Sie haben formal noch nicht gegründet? Das Förderprogramm für die Phase vor der formalen Gründung finden Sie unter Beratungsprogramm Wirtschaft NRW.

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungskosten (Honorar und Reisekosten) werden bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro gefördert. Darüber hinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden.
Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit einem Fördersatz von 50 Prozent bezuschusst, das heißt der maximale Zuschuss liegt bei 1.750 Euro. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.
Die jeweilige Beratung muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.

Kann ich die Förderung wiederholt beantragen?

Sie können Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten. Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.

Was gilt es als Jungunternehmen zu beachten?

Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Die IHK Köln bietet als Regionalpartner ihren Mitgliedsunternehmen diesen Service gerne kostenfrei an.

Wo finde ich detaillierte Informationen?

Weitere Informationen sowie das Portal zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der BAFA (BAFA - Unternehmensberatung).
Wenn Sie die Unterstützung durch eine Unternehmensberatung benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberatungen  helfen. 
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