Ausbildung

Externe Prüfung (Zulassung zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf)

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Abschlussprüfung einer Ausbildung? Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen dazu? Hier finden Sie alle Informationen.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt."

Zulassungsvoraussetzungen

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden:
  • Dauer der Berufstätigkeit:
    Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.
  • Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
  •  Art der Berufstätigkeit:
    Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Zu welchem Zeitpunkt kann die Zulassung zur so genannten „Externen-Prüfung" beantragt werden?

Ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG kann gestellt werden, wenn mindestens die Hälfte der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung unter Auflagen, wie z. B. dem Erwerb zusätzlicher Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld bis zum Zeitpunkt der Prüfung, ist grundsätzlich möglich.
Zahlreiche Weiterbildungsanbieter bieten Vorbereitungslehrgänge auf die so genannte „Externen-Prüfung" an. Es empfiehlt sich, die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK Köln vor Anmeldung zu einem Lehrgang prüfen zu lassen.
Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung bei der IHK Köln eingereicht werden.

Termine der Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter statt. Die genauen Anmelde- und Prüfungstermine finden Sie auf der Seite des jeweiligen Ausbildungsberufes: Ausbildungsberufe von A bis Z

Kosten

Die Überprüfung der Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG durch die IHK Köln ist kostenfrei. Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der aktuellen Gebührenordnung der IHK Köln.

Zuständigkeit der IHK Köln

Personen, deren Wohnsitz sich im Bezirk der IHK Köln befindet, können ihren Antrag bei der IHK Köln stellen.

Welche Unterlagen müssen der IHK Köln in Kopie eingereicht werden?

  • Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB)
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben
  • Bei beruflicher Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen
  • Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen. Hier finden Sie einige Hinweise, die Ihnen helfen können, diesen Part erfolgreich zu absolvieren:
  1. Für einige ausgewählte Ausbildungsberufe bieten Träger prüfungsvorbereitende Kurse an. Informationen über diese Kurse und viele weitere praktische Hinweise erhalten Sie auf unserer Infoseite Prüfungsvorbereitung für Auszubildende.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggfs. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können. Eine Übersicht über alle Berufsschulen in unserer Region erhalten Sie auf dem Kölner Bildungsserver: bildung.koeln.de
  3. Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter www.christiani.de sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe unter www.u-form.de. Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL zu finden.
Zu den praktisch abgeprüften Prüfungsbereiche in der industriell-technischen Ausbildung werden in der Regel so genannte "Materialbereitstellungslisten" geliefert, aus denen hervorgeht, was Sie für die praktische Prüfung benötigen. Diese Listen erhalten Sie rechtzeitig und unaufgefordert nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Ausbildungsberater.

Alternative Möglichkeiten, den Ausbildungsabschluss in einem dualen Ausbildungsberuf der IHK zu erwerben

1. Ausbildung:

Sie schließen mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag über eine Regelausbildungsdauer von i. d. R. drei Jahren ab. Über die Möglichkeiten einer Vertragsverkürzung informiert Sie unser Artikel Verkürzung der Ausbildungszeit.

2. Umschulung:

Sie können nach Genehmigung durch die Agentur für Arbeit an einer Einzel- oder Gruppenumschulung teilnehmen:
a) Sie schließen einen Einzelumschulungsvertrag mit einem Umschulungsbetrieb über eine Vertragsdauer von zwei Jahren ab.
b) Sie absolvieren eine Gruppenumschulung bei einem Umschulungsträger für die Dauer von i. d. R. 21 (bzw. 24) Monaten. Innerhalb der Umschulung nehmen Sie für die Dauer von ca. sechs Monaten an einem Praktikum in einem anerkannten Praktikumsbetrieb teil.