Umwelt

Waste of Electrical and Electronic Equipment (WEEE) und RoHS

Diese beiden Richtlinien helfen dabei, anfallenden Elektroschrott zu verringern und die Entsorgung umweltfreundlich zu gestalten.

WEEE-Richtlinie

Mit der Richtlinie 2002/96/EG wurde der Grundstein für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der EU gelegt. Die Abkürzung WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, zu deutsch „Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall“. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung, Reduzierung sowie die umweltverträgliche Entsorgung der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten und liegt aktuell in der Fassung Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-II) vor. Die WEEE-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt, welches zuletzt in 2015 novelliert worden ist.

RoHS-Richtlinie

Die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Das Kürzel „RoHS“ steht für „Restriction of (the use of certain) hazardous substances“.
Ende 2011 erfolgte die Novellierung der RoHS-Richtlinie, die als Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zum 3. Januar 2013 in Kraft trat. Deren Umsetzung erfolgte über die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV).