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Katastrophenvorsorge in Unternehmen

Unternehmen im IHK-Bezirk sehen sich in jüngerer Vergangenheit immer häufiger mit verschiedenen Umweltkatastrophen konfrontiert. Viele Mitgliedsunternehmen waren von den massiven Auswirkungen der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen. Zusätzlich belastet die seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie die Unternehmerschaft.
Solche Ereignisse treten oft unerwartet auf. Eine kurzfristige Reaktion ist für Unternehmen nicht immer möglich und schränkt Handlungsmöglichkeiten ein. Studien belegen, dass durch eine frühzeitige aktive Vorbereitung und Befassung mit dem Thema katastrophenbedingte Gefahren und Schäden für Unternehmen gemindert werden können.
Erste Schritte zur Notfallplanung im Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1428 KB)
Mit der Erstellung eines Notfallplanes können Sie ein effektives Krisenmanagement für Ihr Unternehmen anstoßen. Mit einem Notfallplan können die Abläufe in einem Katastrophenfall vorab abgestimmt und geübt werden.

Katastrophenvorsorge in Unternehmen – erste Erkenntnisse

„Wie gut sind Kölner Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen (KKMU) auf Katastrophen unterschiedlicher Art vorbereitet?“
Zu dieser Frage hat die IHK Köln in Kooperation mit dem Geographischen Institut der Universität zu Köln und dem Institut für Schutz und Rettung (ISR) der Feuerwehr Köln im Zeitraum vom 24.08.2021 bis zum 15.10.2021 eine Umfrage durchgeführt.
Das übergeordnete Ergebnis: Nur wenige Kölner KKMU sind auf Umweltkatastrophen vorbereitet.
Erste Erkenntnisse aus der Umfrage sowie erste Handlungsempfehlungen finden Sie im Flyer „Katastrophenvorsorge in Unternehmen” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1864 KB).

Hochwasserschutz und Schutz vor Starkregen für Unternehmen

Hochwasser ist ein Naturereignis, mit dem ein erhebliches Gefahrenpotential für verschiedenste Schutzgüter einhergeht und insbesondere bei Unternehmen erhebliche Schäden verursachen kann.
Die Wassermassen stammen dabei regelmäßig aus Niederschlägen und der Schneeschmelze und müssen innerhalb des Einzugsgebiets abfließen. Auch von Starkregen-Ereignissen gehen vergleichbare Gefahren für die Wirtschaft aus. Auf Grund des Klimawandels und seiner Folgen ist damit zu rechnen, dass Hochwasser-Ereignisse zukünftig an Häufigkeit und auch an Intensität zunehmen werden.
Um Gefahren und Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden, ist ein vorbeugender Hochwasserschutz daher unerlässlich.

Was Sie tun können, um Ihr Unternehmen sicher vor Hochwasser zu schützen

Das enorme Gefährdungs- und Schadenspotential von Hochwasser- und Starkregenereignissen hat sich jüngst bei der – durch das Starkregenereignis im Juli 2021 ausgelösten – Flutkatastrophe gezeigt. Durch dieses Ereignis sind Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Unternehmen waren und sind teilweise noch immer massiv betroffen. Die Folgen eines solchen Ereignisses sind insbesondere für Unternehmen gravierend und bergen nicht selten erhebliche Gefahren für die Existenz eines Unternehmens.
Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr hat die Wichtigkeit eines vorbeugenden Schutzes gegen solche Ereignisse erneut nachdrücklich unterstrichen und die ihnen innewohnenden Gefahren stärker in das Bewusstsein der Unternehmerschaft gerückt.
Der Schutz vor eindringendem Wasser ist eine Jedermannspflicht.
Die individuelle Vorsorge ist daher wichtig und Betriebe können viel dafür tun, Risiken zu erkennen, notwendige Vorsorgemaßnahmen zu treffen und im Fall der Wasserflut richtig zu handeln.
Besondere Vorsicht ist bei in der Nähe von Flüssen oder anderen Gewässern gelegenen Industriebetrieben geboten, die mit Gefahrenstoffen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Betriebe der chemischen/petrochemischen Industrie oder auch metallproduzierende Unternehmen. Treten infolge eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses wassergefährdende Stoffe aus und führen zu einer Verunreinigung des Wassers, so macht sich das betroffene Unternehmen nach § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus drohen eventuell strafrechtliche Folgen nach § 24 Strafgesetzbuch (StGB).
Wie Sie ihr Unternehmen vor diesen Gefahren schützen können, können Sie in der IHK NRW-Broschüre "Management von Hochwasser und Starkregen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1717 KB)nachlesen.

Staatliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Auch die öffentliche Hand hat sich intensiv mit dem Thema des (vorbeugenden) Hochwasserschutzes befasst und dazu ein umfassendes Maßnahmenpaket etabliert.
Das wichtigste Instrument dazu ist der sogenannte Hochwasserrisikomanagement Plan (HWRM), der in Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie entwickelt wurde. Diese Pläne werden alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Auf der Seite des NRW-Umweltministeriums finden Sie die aktuellen Hochwasserrisiko-Management-Plan für NRW.
Ziel dieser Richtlinie ist die Minimierung möglicher Schäden durch Vermeidung, Schutz und Vorsorge. Die Maßnahmenplanung bedeutet für die Akteure (insbesondere für Unternehmen, Kommunen, Bürger und Behörden) eine Selbstverpflichtung.
In Umsetzung dieser Richtlinie wurden zunächst bis Ende 2011 die Flussgebiete mit Hochwasserrisiko identifiziert. Als Risiko wird hierbei die Verbindung von Hochwasserwahrscheinlichkeit und möglichen Schäden für die vier Schutzgüter Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft verstanden.
Sodann wurden bis Ende 2013 für diese Gebiete sogenannte Risiko- und Gefahrenkarten erstellt, die die Beurteilung der Hochwassergefahr in den verschiedenen Abschnitten des Flussgebiets ermöglichen sollen.
Innerhalb der Hochwasserrisikogebiete hat die Landesregierung NRW Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Das sind Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasser in jedem Fall überflutet werden. Neben der besonders hohen Überschwemmungswahrscheinlichkeit existieren für diese Gebiete gesetzliche Bestimmungen, die direkte Auswirkungen auf dort ansässige Unternehmen haben. Nach § 78 WHG gelten in Überschwemmungsgebieten strenge Auflagen bzw. Nutzungsbeschränkungen bis hin zum Bauverbot.  Betriebe sollten sich informieren. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz von der Bezirksregierung Köln.
Konkrete Informationen für Ihren Bezirk können Sie zudem auch den sogenannten Kommunensteckbriefen zum HWRM-Plan entnehmen.

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