Länder und Märkte

Warnung vor Betrugsfällen im China-Geschäft

Seit Jahren gibt es immer wieder Fälle von Betrügereien. An dieser Stelle möchten wir vor den gängigsten Maschen warnen. Opfer sind immer häufiger auch Unternehmen mit langjährigen Geschäftserfahrungen in und mit China.

Häufige Betrugsformen

Die Deutsche Auslandshandelskammer China hat ein Merkblatt zu verschiedenen Betrugsformen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 770 KB) veröffentlicht.

Überraschende Geschäftsanfragen aus China?

Immer wieder erhalten deutsche Unternehmen unaufgefordert Anfragen aus China. In diesen Anfragen wird regelmäßig eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. In manchen Fällen kam es auch zu einem Abschluss von Kaufverträgen, bis sich nach der getätigten Lieferung der Ware nach China herausstellte, dass die chinesische Partnerfirma gar nicht existierte, nie gewillt war die Kosten für die gelieferte Ware zu übernehmen bzw. die im Vorhinein vereinbarten Zahlungen nie erfolgten.
Zur Besprechung und dem als wahrscheinlich dargestellten Abschluss eines entsprechenden Vertrages werden die deutschen Empfängerfirmen auch oftmals gebeten, kurzfristig nach China zu reisen. Beispielsweise folgte in einem Fall ein deutsches Unternehmen dieser Aufforderung, woraufhin es dann auch zu einem Vertragsabschluss kam.
Unmittelbar danach wurde dem deutschen Unternehmen von der chinesischen Seite nahegelegt, zur Feier der Vereinbarung in ein von der chinesischen Seite ausgesuchtes Restaurant zum Essen einzuladen. Die dabei angefallene und von der deutschen Seite beglichene Restaurantrechnung belief sich schließlich auf ca. 2.000 Euro, was weit über dem wahren Wert des Essen gelegen haben dürfte. Nach dem Essen ist es dem deutschen Unternehmen nicht mehr gelungen, Kontakt zu der vermeintlichen chinesischen Firma aufzunehmen. Der Vertrag wurde nicht umgesetzt. Dem deutschen Unternehmer entstand durch die Reise ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro.
In einem anderen Fall forderte das chinesische Unternehmen vom deutschen Unternehmen, nachdem auch dieses der Einladung nach China gefolgt war, eine Kommissionszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Auch hier brach der Kontakt nach Zahlung des Betrages ab.
Glücklicher verlief ein anderer Fall, bei dem das deutsche Unternehmen bereits vor der Reise aufgefordert wurde, 5.000 Euro für die zu erwartende Restaurantrechnung mitzubringen, woraufhin das deutsche Unternehmen von der Reise Abstand genommen hat.
Es wird von weiteren Fällen berichtet, in denen nicht Kommissionszahlungen oder Restaurantrechnungen bezahlt werden sollten, stattdessen aber teure Gastgeschenke von den deutschen Unternehmen angefordert wurden.
Wenngleich selbstverständlich der Großteil geschäftlicher Anfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass berufsmäßig agierende Gruppen versuchen, ausländische Firmen zu betrügen.
Da sich die Vorgehensweise häufig gleicht, soll Ihnen die nachfolgende Frageliste dabei helfen, entsprechenden Anfragen mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen.
  • Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz?
  • Ist die chinesische Firma unaufgefordert auf die deutsche zugekommen, ohne dass die deutsche Firma jemals Kontakte nach China hatte?
  • Wurde Ihr Angebot sehr schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  • Ist der Vertrag für die deutsche Seite sehr vorteilhaft gestaltet?
  • Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
  • Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-Mail-Adressen von "Yahoo", "Hotmail", "163.com", "sohu.com" oder anderen kostenfreien Anbietern?
  • Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  • Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftskontaktes?
  • Verläuft die Kommunikation mit dem chinesischen Unternehmen im wesentlichen über E-Mail, Fax und Mobiltelefonnummern (13...)?
  • Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  • Wird eine konkrete Anschrift genannt?
  • Existiert das chinesische Unternehmen tatsächlich? Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Wenn ja, sind dort ähnliche Produkte aufgeführt wie solche, die die chinesische Firma in Deutschland ordert?
  • Ist der Internetauftritt auch auf Englisch verfügbar?
  • Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen?
  • Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck oder dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten? Hat die chinesische Seite Wissen zu einschlägigen technischen Details?
Sollten Sie den Verdacht haben, es handelt sich um eine Anfrage mit betrügerischer Absicht, so empfiehlt es sich, das betreffende Unternehmen auf seine Existenz überprüfen zu lassen. Dies ist allgemein bei neuen Geschäftskontakten zu noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unternehmen empfehlenswert und kann Sie vor erheblichem Schaden bewahren.

Vorsicht bei Anfragen zur Domain-Registrierung in China!

Vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit der Registrierung von Domain-Namen in China warnt das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (German Industry & Commerce, GIC) in Shanghai. Eine Vielzahl deutscher Unternehmen werde unaufgefordert von chinesischen Registrierungsfirmen angeschrieben, berichtet GIC. 
In diesen E-Mails werde darauf hingewiesen, dass entweder der Domain-Name oder ein für das deutsche Unternehmen interessantes Schlüsselwort durch eine chinesische Firma beantragt worden sei.
Keine unerhebliche Information, wenn man bedenkt, dass China 1,4 Milliarden Einwohner hat und damit zu rechnen ist, dass das Länderkürzel ".cn" mittelfristig zu einer der meistverbreiteten Domain-Endungen der Welt werden wird.
Allerdings handelt es sich nach Angaben des Delegiertenbüros bei diesen Schreiben meist um „Akquiseversuche". Die versuchte Fremdregistrierung sei oft nur vorgetäuscht; zudem hätten die Versenderinnen und Versender der Mails häufig gar keine Befugnis, chinesische Domain-Namen zu registrieren. Die Zahl der von der nationalen Registrierungsbehörde CNNIC entsprechend autorisierten Anbieter sei begrenzt.
Treten Domain-Streitigkeiten auf, gibt es laut GIC neben der gerichtlichen Klage die Optionen, sich (für .cn-Registrierungen) an das chinesische Schlichtungsorgan CIETAC in Peking oder (für .com-, .org- oder ähnliche Registrierungen) an das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong zu wenden. Der Beschwerdeführerende muss jedoch nachweisen, dass im Gegensatz zum gegenwärtigen Domain-Inhabenden ein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des umstrittenen Namens besteht.
Weil dies in der Praxis für deutsche Unternehmen in China zeitaufwändig und teuer werden kann, empfiehlt GIC, den Domain-Namen in solchen Fällen lieber zu kaufen. Mit Hilfe des Delegiertenbüros in Shanghai ist dies deutlich günstiger als im Direktkontakt mit betrügerischen Firmen.
Zuerst wird untersucht, ob ein Versuch zur Registrierung des fraglichen Domain-Namens tatsächlich stattgefunden hat, und - falls ja - wer dahinter steht. Danach können Verhandlungen mit der chinesischen Registrierungsfirma eingeleitet werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Domain-Registrierung in China steht das Team von German Industry & Commerce zur Verfügung.

Vorsicht bei Geldüberweisungen nach China

Immer wieder erhalten die AHK-Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferfirmen. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen des chinesischen Unternehmens abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an das deutsche Unternehmen weiterleiten.

Was ist zu beachten?

  1. Stammt die Zahlungsforderung von derselben E-Mail-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besondere Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Mail-Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen E-Mail-Anbietern (z.B. Yahoo, Hotmail, 163.com, Sohu.com) der Fall ist.
  3. Stimmt der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des liefernden Unternehmens überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
  4. Ist der Schreibstil der E-Mail auffällig anders?
  5. Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  6. Im Zweifelsfall sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom liefernden Unternehmen telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion möglicherweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.
Quelle: AHK Hongkong

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