Warenursprung

Warenursprungsarten im Außenhandel

Präferenzieller oder nichtpräferenzieller Ursprung? Oder eher Ursprungsmarkierung "Made in…".
Wenn wir im Außenhandel von Ursprung sprechen, kann es zu Verwechslungen kommen. Es werden drei Arten des Warensprungs unterschieden. Sollte ein Kunde von Ihnen einen Ursprungsnachweis fordern, müssen Sie zunächst erfragen, welche Art des Ursprungs beziehungsweise für welchen Zweck er den Nachweis benötigt.

Nichtpräferenzieller Ursprung

(Handelspolitischer Ursprung; IHK-Ursprungszeugnis)
Jeder Ware kann aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ein handelspolitischer Ursprung zugewiesen werden. Dieser Ursprung dient in der Regel der Steuerung der Handelsströme und zur Durchsetzung handelspolitischer Maßnahmen wie Einfuhrgenehmigungen und Antidumpings.

Präferenzieller Ursprung

(präferenzieller Ursprung; Lieferantenerklärung nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex, Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1, Ursprungszeugnis Form A)
Der präferenzielle Ursprung basiert auf ein- oder zweiseitigen Abkommen (zwischen der EU und einem anderen Drittland). In diesen Abkommen werden bestimmten Warenkreisen, die im jeweiligen Abkommensgebiet gehandelt beziehungsweise be- und verarbeitet werden, Zollbegünstigungen oder Zollfreiheit eingeräumt. Welchem Land die Ursprungeigenschaft einer Ware zugerechnet wird, ergibt sich aus den Be- und Verarbeitungslisten zu den Ursprungsprotokollen.

Warenmarkierung Made in..."

Die Warenmarkierung dient dem Verbraucherschutz im jeweiligen Empfangsland. Rechtsgrundlage sind "Das Madrider Abkommen zur Unterdrückung falscher Herkunftsangaben" und in Deutschland das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)". Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Produkten mit "Made in Germany" gibt es nicht. Allerdings bestehen in verschiedenen Ländern Einfuhrvorschriften, die zollrechtlich gesehen eine solche Markierung notwendig machen.