Vorbeschäftigungsverbot verfassungsgemäß
Der in § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juni 2018 (Az 1 Bvl 7/14, 1 BvR 1375/14) entschieden. Die Regelung sieht vor, dass sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt sind. Damit ist jede weitere sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber nicht gestattet. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Regelung so ausgelegt, dass eine erneute sachgrundlose Befristung dann möglich sein sollte, wenn zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren vergangen war. Diese Auslegung hat das Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar verworfen.