Gewerberecht

Versicherungsvollmachten

Die Vollversammlung der IHK Köln hat eine Rechtsgrundlage für die Hinterlegung und Veröffentlichung von Versicherungsvollmachten geschaffen
Auf Antrag können sich nunmehr Bevollmächtigte deutscher und ausländischer Versicherungen, die ihren Sitz im Bezirk der IHK Köln haben, in ein bei der IHK geführtes Register eintragen lassen. Die hinterlegten Unterlagen sind öffentlich und für jedermann einsehbar.
An die Eintragung sind nach Beschluss der Vollversammlung der IHK Köln folgende Bedingungen gebunden:
  1. Die Versicherungsgesellschaft stellt die Vollmacht für den jeweiligen Assekuradeur aus.
  2. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein und der IHK im Original eingereicht werden.  Die hinterlegten Unterlagen werden bei der IHK aufbewahrt und nicht zurückgegeben.
  3. Für jede Hinterlegung einer Versicherungsvollmacht ist eine Gebühr in Höhe von 50 Euro zu entrichten. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK Köln.
Die Vollmacht wird im Register eingetragen.
Jede vorgenommene Eintragung oder Löschung wird auf der Internetseite der IHK Köln sowie in der jeweils aktuellen kammereigenen Publikation veröffentlicht.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung oder Löschung der Vollmacht unverzüglich mit.