Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen
Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe
Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen
Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen
Das Wichtigste im Überblick
Ankündigung weiterer Verbesserungen der ÜH III und neuer Eigenkapitalzuschuss (Stand: 06.04.2021)
Mit der Pressemitteilung kündigt die Bundesregierung an, einen neuen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen einzuführen und die Überbrückungshilfe III weiter zu verbessern.
Wesentliche zukünftige Änderungen werden sein:
• Neues Förderinstrument: Einführung eines neuen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen: Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, sollen den neuen EK-Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Nähere Details folgen!
• Anhebung der Fördersätze: Die Fixkostenerstattung der ÜH III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wurde auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
• Branchenfokus: Im Rahmen der ÜH III werden u. a. zusätzliche Hilfen für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft sowie der Kulturbranche eingeführt.
• Gründende: Junge Unternehmen sind bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 (bisher 30. April 2020) antragsberechtigt für die Ü III.
• Antragstellung: Für die Soloselbständigen (mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten), die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, wird ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen.
• Wahlrecht: Unternehmen und Soloselbstständige sollen ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung erhalten.
• Saisonware: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
Die oben beschriebenen Verbesserungen werden nun in die FQA überführt und auf Länderebene umgesetzt. Sobald eine Beantragung des Eigenkapitalzuschusses möglich ist, informieren wir Sie in unserem Newsletter.
Die Überbrückungshilfe des Bundes (Phasen I bis III) ist ein Zuschussprogramm, das finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bietet, die von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise betroffen sind. Neben dem nachfolgenden Überblick erhalten Sie Detailinformationen („FAQs“ und „Leitfaden“) auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums sowie über die dort angegebene Hotline (Menüpunkt „Kontakt und Hotline“):
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Hotline: +49 30-1200 21034 (Mo-Fr, 08:00-18:00 Uhr)
Überbrückungshilfe III (Beantragung bis zum 31.08.2021)
Die Überbrückungshilfe III bezieht sich auf die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt. Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann. Dazu zählen: Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Zudem können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Digitalisierungsvorhaben gefördert werden. Konkrete Beispiele sind in einer Übersicht dargestellt.
Soloselbständige können zwischen der Überbrückungshilfe III und einer einmaligen Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) wählen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
Die Beantragung erfolgt über Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite
Überbrückungshilfe I (Beantragung beendet)
Mit der Überbrückungshilfe zunächst für die Monate Juni bis August 2020 (Phase I) ist kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, zunächst eine Liquiditätshilfe gewährt worden. Damit schließt das Programm zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung (März bis Mai 2020) an. Die Antragsfrist endete am 9.10.2020.
Überbrückungshilfe II (Beantragung beendet)
Seit dem 21.10.2020 konnte die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
NRW Überbrückungshilfe Plus als Teil der Überbrückungshilfe II (Beantragung beendet)
Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe deckt nicht die Kosten des privaten Lebensunterhalts ab, wie private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge. Zwar wurde der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 31. Dezember 2020 deutlich erleichtert. Jedoch fallen viele Unternehmensinhaber, Freiberufler und Solo-Selbstständige durchs Raster. Ihnen hilft die NRW Überbrückungshilfe Plus.
Weitere Einzelheiten zur NRW Überbrückungshilfe Plus erhalten Sie unter:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2