Webinar: Zollpraxis EU-Türkei
Informieren Sie sich im Rahmen des Webinars!
Trotz Zollunion gelten für viele Warengruppen Ausnahmen und Genehmigungspflichten beim Import in die Türkei. Es sind immer mehr Vorschriften und Regelungen zu beachten. Immer wieder gibt es Änderungen bezüglich Einfuhrbestimmungen und Einfuhrabgaben in Form von handelspolitischen Maßnahmen wie Zusatzzölle, Ausgleichssteuern etc. Am 10. Dezember 2020 hat die Türkei eine Änderung der Zollverordnung veröffentlicht. Die Änderung betrifft Artikel 205 (4) ç über die Ausnahmen vom Erfordernis der Vorlage eines Ursprungszeugnisses (UZ). Die Formulierung wurde dahingehende angepasst, dass UZ nur noch in solchen Fällen zusätzlich zur A.TR vorgelegt werden müssen, bei denen die betreffenden Waren handelspolitischen Maßnahmen (vgl. Artikel 47 des Beschlusses 1/95 über handelspolitische Maßnahmen) unterliegen. EU-Unternehmen fragen sich, ob sie weiterhin ein UZ für ihre Waren vorlegen müssen. Ende 2020 hat die Türkei die Importverordnung Nr. 2021 (İthalat Tebliği) bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2021 (Ürün Güvenliği ve Denetimi) für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ das Außenhandelsregime für das Jahr 2021 erlassen. Im Rahmen des Webinars werden u.a. aktuelle Änderungen erläutert.
Informieren Sie sich im Rahmen des Webinar über Importformalitäten und mögliche Hindernisse bei der Einfuhr in die Türkei – und warum das Ursprungszeugnis wahrscheinlich für viele Warensendungen erhalten bleibt.
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