Standort

Störfallbetriebe und Vorhabenplanung

Seveso ist eine Gemeinde in Italien. Im Jahr 1976 verursachte dort ein Dioxin-Unfall in einer chemischen Fabrik eine der größten Umweltkatastrophen Europas, bei der zahlreiche Menschen verletzt wurden. Dieses Unglück war der Ursprung der heutigen europäischen Seveso-III-Richtlinie, die in Deutschland durch die Störfallverordnung umgesetzt ist.

Störfallverordnung

In vielen Städten existieren Industriebetriebe, die unter die Störfallverordnung fallen. Um schwere Unfallfolgen zu verhindern, müssen angemessene Sicherheitsabstände zu schutzwürdigen Nutzungen, eingehalten werden. In dicht besiedelten Gebieten ist diese Aufgabe nicht immer einfach. Werden Vorhaben beantragt, bei denen die notwendigen Schutzabstände nicht mehr gewährleistet scheinen, kommt es zu Unsicherheiten bei Behörden und Unternehmen.
Die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich einen „angemessenen Sicherheitsabstand“ zu Störfallbetrieben einhalten müssen, verstärken die Unsicherheiten.

Seveso-III-Richtlinie

Die Fachkommission Städtebau beschloss im März 2013 die Einsetzung einer Projektgruppe „Anwendung der Seveso-II-Richtlinie im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere im unbeplanten Innenbereich“. Deren Aufgabe die Erarbeitung eines praxistauglichen Leitfadens zur Anwendung von Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 Seveso-II-Richtlinie vor allem im Hinblick auf Genehmigungen im § 34 BauGB-Gebiet ist.
Seit 2018 findet die Arbeitshilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 793 KB)Berücksichtigung des nationalen Störfallrechts zur Umsetzung des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie der  Bauministerkonferenz Anwendung.