Wenn ein Antrag (z. B. durch technische Probleme Ende März auf der Antragsplattform) mehrfach erfasst wurde, prüft und bearbeitet die Bezirksregierung in diesen Fällen die Anträge noch einmal extra. Diese Dublettenprüfung führt zu längeren Bearbeitungszeiten.
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind nur einmal antragsberechtigt, mitunter haben trotzdem mehrere Gesellschafter einen Antrag gestellt