Aus- und Weiterbildung

Sach- und Fachkundeprüfungen

Der Sach- oder Fachkundenachweis zählt unter anderem zu den Berufszugangsvoraussetzungen in den einzelnen Bereichen und kann durch eine erfolgreich abgelegte Sach- oder Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK erbracht werden.

Sachkundeprüfung

Die Sachkunde muss jeder nachweisen – Unternehmer wie Angestellter –, der im Bereich des Bewachungsgewerbes, der Versicherungsvermittlung oder der Finanzanlagenvermittlung tätig ist.
Bevor die Tätigkeit in den genannten Bereichen zum ersten Mal ausgeübt werden kann, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Durch die Sachkundeprüfung wird nachgewiesen, dass die fachlichen und rechtlichen Grundlagen in den genannten Bereichen erworben wurden.

Fachkundeprüfung

Die Fachkunde muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer, Gefahrgutbeauftragter oder Gefahrgutfahrer tätig sein möchte.
Die Gründung eines Unternehmens im Güterkraft- bzw. Straßenpersonenverkehr ist genehmigungspflichtig. Damit die Genehmigung von den zuständigen Verkehrsbehörden erteilt wird, müssen die zukünftigen Unternehmer unter anderem nachweisen, dass sie fachlich geeignet sind, ein Unternehmen des Kraftverkehrs ordnungsgemäß zu führen.