Die Fachkunde muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer, Gefahrgutbeauftragter oder Gefahrgutfahrer tätig sein möchte.
Die Gründung eines Unternehmens im Güterkraft- bzw. Straßenpersonenverkehr ist genehmigungspflichtig. Damit die Genehmigung von den zuständigen Verkehrsbehörden erteilt wird, müssen die zukünftigen Unternehmer unter anderem nachweisen, dass sie fachlich geeignet sind, ein Unternehmen des Kraftverkehrs ordnungsgemäß zu führen.