Wirtschaftsstandort

Planungsrechtliche Grundlagen für Unternehmen

Das Planungsrecht ist ein hierarchisches System. Auf einer übergeordneten Ebene erfolgt die sogenannte Raumordnung, welche ihre Grundlagen im Raumordnungsgesetz (ROG) findet. Die Ziele der Raumordnung finden zunächst Berücksichtigung im Rahmen der Landesplanung. Darauf basierend erfolgt die Erstellung von Landesentwicklungsplänen sowie die Regionalplanung.

Landesplanung

Die Grundlage für die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen bildet das Landesplanungsgesetz.
Aufgabe der Landesplanung ist primär die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für eine an den Zielen der Raumordnung orientierte Landesentwicklung.
Die Zuständigkeit für die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen liegt bei der Landesplanungsbehörde, die dem nordrheinwestfälischen Wirtschaftsministerium zugeordnet ist.

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanungsbehörde im Rahmen der Landesplanung.
Der LEP NRW stellt die Weichen zum Beispiel für die Ausweisung künftiger Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete, Kraftwerksstandorte, Flächen für Windkraftanlagen und Verkehrsinfrastruktur. Die Grundsätze und Ziele des LEP sind sowohl von der Bezirksregierung Köln, als auch von den Kommunen zwingend bei der Erstellung von Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu beachten und einzuhalten.
Dem LEP liegt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zugrunde. An diesem Verfahren waren auch die Industrie- und Handelskammern beteiligt und haben den LEP-Entwurf aus wirtschaftlicher Sicht eingehend bewertet.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen trat am 6. August 2019 in Kraft: Geltende Fassung des Landesentwicklungsplans | Landesplanung NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2023 beschlossen eine zweite Änderung des LEP zum Ausbau der Erneuerbaren Energien anzustoßen: Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans zum Ausbau der Erneuerbaren Energien | Landesplanung NRW

Regionalplanung

Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits und der lokalen Bauleitplanung andererseits. Da der Regionalplan den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung setzt, bestimmt er die Spielräume für unternehmerische Aktivitäten und ist somit für die Planungssicherheit der Wirtschaft maßgeblich. Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben zu Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehr und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung.
Der Regionalplan ist insbesondere von den Städten und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit zu beachten. Gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern entfaltet er zunächst keine Drittwirkung, es sei denn bestimmte Vorhaben von überörtlicher Bedeutung werden geplant (z. B. Freizeitparks, Deponien oder Kiesgruben). Allerdings sind Unternehmen immer dann betroffen, wenn die Vorgaben des Regionalplans in die Bauleitplanung übernommen werden.
Die Zuständigkeit zur Erstellung des Regionalplans liegt bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung.

Die Neuaufstellung des Regionalplans Köln läuft

Am 13. März 2020 hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, das Plankonzept zu einem vollständigen Planentwurf weiterzuentwickeln.
Mit der Neuaufstellung des Regionalplans werden die Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region bis in die 2030er Jahre gestellt. Die IHK Köln hat gemeinsam mit den IHKs Aachen und Bonn/Rhein-Sieg einen Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 727 KB) im Regierungsbezirk Köln erstellt, der die Anforderungen an einen wirtschaftsfreundlichen Regionalplan zusammenträgt.
Zurzeit werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gesammelten Stellungnahmen von der Bezirksregierung ausgewertet und gegebenenfalls einem Interessenausgleich zugeführt.
Über den aktuellen Stand der Regionalplan-Neuaufstellung können Sie sich hier informieren: Neuaufstellung Regionalplan Köln (nrw.de)
Die Verfügbarkeit von nichtenergetischen Rohstoffen stellt eine wesentliche Grundlage der Wirtschaft dar. Ein separater Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ widmet sich der planerischen Sicherung von Lagerstätten und dem geordneten Abbau der Rohstoffe: Teilplan: Nichtenergetische Rohstoffe | Bezirksregierung Köln (nrw.de)