Neues Konjunkturpaket des Bundes ist 130 Milliarden Euro schwer
Die wichtigsten Beschlüsse aus Sicht der regionalen Wirtschaft
UPDATE 24. Juni:
Ergänzend zum Konjunkturprogramm des Bundes, das am 3. Juni beschlossen wurde (s. u.), hat die Landesregierung NRW das sogenannte Nordrhein-Westfalen-Programm in Höhe von 8,9 Milliarden Euro angekündigt. Es soll die Zukunftsfähigkeit von NRW sichern und Wachstumsimpulse setzen.
Wirtschaftsrelevante Schwerpunkte sind dabei die Unterstützung für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen sowie die Entlastung der Kommunen bzw. die Stärkung ihrer Investitionsfähigkeit.
Die Überbrückungshilfen für Solo-Selbstständige und Freiberufler sollen um 300 Millionen Euro aufgestockt werden. Weiterhin soll das Bundeskonjunkturprogramm um 185 Millionen Euro ergänzt werden, um Künstler und Kultureinrichtungen mit dem nordrhein-westfälischen Stärkungspaket "Kunst und Kultur" zu unterstützen.
Um die Kommunen zu entlasten bzw. ihre Investitionsfähigkeit zu stärken hat wurden u.a. folgende Punkte beschlossen:
- Die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 sollen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro kompensiert werden.
- Der öffentliche Personennahverkehr soll 700 Millionen Euro erhalten, um die Corona-bedingten Kostenunterdeckung kompensieren zu können.
- Die kommunale Eigenbeteiligung an der Städtebauförderung, kommunaler Straßenbau, Förderprogramme für nationale Klimaschutzinitiativen, grüne Infrastruktur sowie Altlastensanierung soll deutlich reduziert oder ganz vom Land übernommen werden.
Die Landesregierung NRW plant, Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sowie überbetriebliche Ausbildungsstätten zu fördern und die Digitalisierung im Bereich Bildung zu forcieren. Darüber hinaus will sie in Klimaschutz, Energie- und Umweltwirtschaft investieren.
Das Konjunkturpaket des Bundes (3. Juni)
Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Krise am 3. Juni ein Konjunkturpaket beschlossen (erste Stellungnahme der IHK Köln). Es umfasst 57 Punkte und soll den Bund bis zu 130 Milliarden Euro kosten. Wenn ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen worden und die genaue Umsetzung im Einzelnen bekannt ist, werden wir Sie darüber informieren. Den im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossenen Text finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Die für die regionale Wirtschaft wichtigsten Punkte fassen wir hier für Sie zusammen:
Direkt-Hilfen:
- Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.
- Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Ausbildungsprämie erhalten.
- Eine Milliarde Euro soll in ein Programm zur Kulturförderung fließen, um dort die Krisen-Auswirkungen zu lindern. Einen Überblick über die Maßnahmen, die die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen, finden Sie auf dieser Seite.
Steuerliche Maßnahmen u.a.:
- Vom 01.07. bis 31.12.020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden (Tipps und Hinweise zur Umsetzung).
- Die EEG-Umlage soll mit Bundesmitteln 2021 auf 6,5 Cent/kwh, 2022 auf 6 Cent/kwh gedeckelt werden.
- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
- Eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Investitionsförderungen:
Der Bund hat zahlreiche Fördermaßnahmen beschlossen, darunter u.a. folgende:
- Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage soll rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt werden
- Durch eine Prämie soll der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotten durch Elektrofahrzeuge gefördert werden. Im bestehenden System sollen die Prämien des Bundes verdoppelt werden. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31.12.2021.
- Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt.