NRW-Soforthilfe jetzt auch für Gründerinnen und Gründer
Beantragung für vor dem 11. März 2020 gegründet Unternehmen jetzt möglich
Ab dem 13.05.2020 können auch Gründerinnen und Gründer einen Antrag stellen, die nach dem 31.12.2019 ihr Unternehmen gegründet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Gründer, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 11.03.2020 ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben, müssen mit Hilfe eines/r Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater/in) einen Antrag stellen. Sie müssen belegen, dass sie bis zum 11.03.2020
- bereits Umsätze erzielten oder
- mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag oder
- sie bereits eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, z. B. ein Pachtvertrag für ein Ladenlokal.
Der Antrag für Gründerinnen und Gründer steht hier bereit und muss von dem oder der Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausgefüllt und abgesendet werden: http://gruender-soforthilfe-corona.nrw.de
Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf erste FQAs zur Soforthilfe:
Muss ich zu dem Antrag ergänzende Unterlagen vorlegen?
Die Steuerberaterin oder der Steuerberater wird Sie bitten, Unterlagen vorzulegen, die die o.g. Kriterien belegen.
Welcher Stichtag gilt bei Ziffer 6.1. des Antrags?
Für neu gegründete Unternehmen, die erst nach dem 31.12.2019 und vor dem 11.03.2020 Ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben, ist der 11.03.2020 auch der Stichtag, ab dem die durch die Corona-Krise bedingten Beeinträchtigungen eingetreten sein müssen.
Wie sind die bisher erzielten Umsätze zu berechnen?
Es sind die Umsätze aus dem Vormonat oder bei Unternehmen, die noch nicht durchgehend im Februar 2020 wirtschaftlich aktiv waren, die Umsätze aus dem Zeitraum der bisherigen Geschäftstätigkeit umgerechnet auf einen Monat (30 Tage) zugrunde zu legen.
Zusätzlich finden Sie eine Vielzahl an FAQs zum Programm online (Link https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020)
Bei weiteren Fragen zur Soforthilfe stehen wir Ihnen gerne unter unserer Soforthilfe-Hotline 0221-1640 4444 zur Verfügung.