Unternehmensführung

Zuschüsse des Landes NRW für Organisationsentwicklung zur Stärkung der Betriebe

Zuschüsse des Landes NRW für Beratungen in den Themen Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung. Digitalisierung, Gesundheit im Betrieb und Transformation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die Beratungsstellen darüber informiert, dass die Programme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31. Dezember 2023 auslaufen werden. Grund dafür ist, dass die Landesregierung ab dem Jahr 2024 den Programmen, die Menschen in Ausbildung und Arbeit unterstützen, insbesondere jungen Menschen im Übergang, Priorität einräumt. Dies habe zur Folge, dass einige bestehende ESF-geförderte Arbeitsmarktprogramme eingestellt oder gekürzt werden müssten.
Das Land NRW stärkt Unternehmen in den Themen Organisationsentwicklung und Transformation mit Zuschüssen zu Beratungsdienstleistungen. Konkret geht es bei den Zuschüssen um Beratungsleistungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden, den demographischen Wandel im Betrieb oder die Themen Digitalisierung und Gesundheit im Betrieb. Neu hinzugekommen sind Beratungen im Themenbereich Transformation von Unternehmen hin zu einer Green Economy. Ein weiterer Baustein sind Beratungen nach Massenentlassungen.

Förderprogramm Potentialberatung NRW

Mit der Potentialberatung NRW will das Land NRW die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von Unternehmen in NRW zukunftsorientiert sichern und ausbauen.
Kleine und mittlere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen: Digitalisierung und demografischer Wandel sind zwei der Schlagworte des sich beschleunigenden Strukturwandels. Unternehmen sind mehr denn je gefordert, sich an Kundenwünschen hinsichtlich Qualität, Flexibilität und Dienstleistungserwartungen zu orientieren und die Produktivität zu verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Beschäftigte müssen in die Lage versetzt werden, die mit diesen Veränderungsprozessen verbundenen Herausforderungen gleichermaßen bewältigen zu können und den sich ständig wandelnden Arbeitsanforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig muss die Arbeit so gestaltet werden, dass sie dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit, Gesundheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht wird.
Die Potentialberatung soll mithilfe externer Beratung und unter Beteiligung der Mitarbeitenden Unternehmen in die Lage versetzen, identifizierte Problem- und Aufgabenstellungen des Unternehmens aufzunehmen und in einem ganzheitlichen und beteiligungsorientierten Verfahren Lösungswege zu erarbeiten und notwendige Veränderungsschritte einzuleiten.

Thematisch orientiert sich die Potentialberatung an mindestens einem der folgenden Punkte:

  • Arbeitsorganisation (bspw. Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, interne/externe Kommunikation und Kooperation);
  • Kompetenzentwicklung (insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit);
  • Demographischer Wandel (bspw. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit);
  • Digitalisierung (besonders Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation)
  • Gesundheit (bspw. Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance)
Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung weiterhin ausgeschlossen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen. Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden maximal acht Beratungstage à acht Stunden in 36 Monaten in Höhe von 40 Prozent der Beratungskosten (netto), maximal 400 Euro pro Beratungstag. Die Aufteilung eines Beratungstages in einzelne Stunden ist dabei möglich. Es können ganze und halbe Beratungstage abgerechnet werden.

So könnte Ihre Potentialberatung ablaufen: Erklärfilm der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

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© G.I.B. NRW
Es wird empfohlen, die Potentialberatung innerhalb eines Zeitraums von maximal neun Monaten abzuschließen. Förderfähig sind Beratungszeiten nur dann, wenn sie vom Beratungsunternehmen zusammen mit dem Unternehmen und den Beschäftigten in der Regel in den Räumen des Unternehmens erbracht werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrten, Übernachtungen sowie Vor- und Nachbereitungszeiten.
Die Antragstellung erfolgt über die IHK Köln als Erstberatungsstelle. Antragstellende Unternehmen erhalten nach erfolgter Erstberatung durch die IHK einen "Beratungscheck Potentialberatung" und können anschließend mit der Beratung beginnen.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie weiterführende Informationen zur Potentialberatung
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberaterinnen und Beratern helfen. Außerdem sind in der Datenbank Potentialberatung Beratungsunternehmen aufgeführt, die seit 2010 mindestens eine Beratung mit dem Förderinstrument Potentialberatung durchgeführt haben.

Förderprogramm Transformationsberatung In NRW

Viele Unternehmen stehen vor Transformationsprozessen, hin zu einer Green Economy. Damit die Transformation gelingt bedarf es einer auf das Unternehmen abgestellten Unternehmensstrategie. Hier unterstützt das Förderprogramm Transformationsberatung NRW Unternehmen mit Zuschüssen für solche Beratungsleistungen.
Das Förderprogramm Transformationsberatung NRW orientiert sich am Thema Green Economy und öffnet den Unternehmen viele Freiräume zur konkreten, betriebsindividuellen Ausgestaltung einer entsprechenden Unternehmensstrategie. Wichtig dabei ist das beteiligungsorientierte Vorgehen im Beratungsprozess, d.h. das Einbeziehen der Mitarbeiter in die Transformationsberatung, denn innovative Entwicklungsprozesse laufen besser unter Beteiligung der Beschäftigten.
Gefördert werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für einen bis zwölf Beratungstage, bei höchstens 400 Euro pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin (Vollzeitäquivalent). Die Transformationsberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

So könnte Ihre Transformationsberatung ablaufen: Erklärfilm der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

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Die Förderprogramme Transformationsberatung NRW und Potentialberatung NRW sind sowohl untereinander als auch mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, um nach einer strategischen Reflexion im Kontext Green Economy bspw. konkrete Prozesse oder Themen wie Digitalisierung oder Fachkräftenachwuchs auf operativer Ebene zu beleuchten oder auch Investitionen zu fördern.
Bei der Programmergänzung Neustartberatung NRW handelt es sich um zwei zusätzliche Beratungstage innerhalb der Förderprogramme Potential- und Transformationsberatung. Ein Unternehmen kann die zusätzlichen geförderten Tagewerke  dann beanspruchen, wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Anzeige gemäß §17 Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist. Nach einer Massenentlassung soll die Neustartberatung den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen. Sie sollen dabei unterstützt werden, den zurückliegenden Restrukturierungsprozess zu verstehen. Die Beratung soll zugleich Offenheit für den zukünftigen Veränderungsprozesses mit Hilfe einer Potential- oder Transformationsberatung ermöglichen.
Die  Beantragung aller Förderprogramme erfolgt über Erstberatungsstellen wie die IHK Köln. Antragstellende Unternehmen erhalten nach erfolgter Erstberatung durch die IHK Köln einen „Beratungscheck“ und können anschließend mit der Beratung beginnen.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater oder eine Unternehmensberaterin benötigen, die für Ihr Vorhaben geeignet sind, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberaterinnen  und Unternehmensberater helfen. Außerdem sind in der Datenbank Potentialberatung Beratungsunternehmen aufgeführt, die seit 2010 mindestens eine Beratung mit dem Förderinstrument Potentialberatung durchgeführt haben.
Fragen zu den Förderprogrammen des Landes NRW beantworten wir Ihnen gerne.