Ausbildungsprofil

Mediengestalter/-in Bild und Ton

Verordnung gültig seit August 2020

Berufsbild

Die Ausbildungsverordnung für die Berufe „Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton (3-jährig) ist mit Wirkung zum 1. August 2020 aktualisiert worden. Mit der Neuordnung der Medienberufe im Jahr 2020 sind die Ausbildungsberufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst worden
Der Ausbildungsberuf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ hat sich seit 1996 bewährt. Dennoch haben sich die Sozialpartner entschieden, diesen Beruf neu zu ordnen. Die Neuordnung verfolgt die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen in die Ausbildung aufzunehmen und mit einer erhöhten Flexibilität der Ausbildungsordnung den bisherigen Ausbildungsbetrieben die Ausbildung zu erleichtern, die Kosten für Ausbildung zu senken und die Praxisnähe der Ausbildung weiter zu forcieren. Darüber hinaus war es das erklärte Ziel der Sachverständigen, weitere Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung in diesem ansprechenden und zukunftssicheren Ausbildungsberuf zu gewinnen.

Es wurden folgende Neuerungen realisiert:

  • Die elektrotechnischen Inhalte werden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere den Rahmenlehrplan für die Berufsschule, wird sich aber unweigerlich auch auf die betriebliche Ausbildung auswirken.
  • Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/innen Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Sie sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
  • In der Ausbildungsordnung wurde die Spezialisierungsform "Einsatzgebiete" realisiert. Dadurch soll den Betrieben signalisiert werden, dass auch sie in ihrem spezifischen Geschäftsfeld ausbilden können. Gleichzeitig haben dadurch die Auszubildenden Gelegenheit, wesentliche Berufserfahrungen in dem jeweiligen Einsatzgebiet zu erwerben.
  • Bei der Gestaltung des Ausbildungsrahmenplans und der Prüfungsanforderungen wurde darauf geachtet, dass auch reine Ton-Betriebe ausbilden können. Die bildbezogenen Ausbildungsinhalte müssen dann allerdings in einem Partnerbetrieb (Ausbildungsverbund) ausgebildet werden.
  • Der Rahmenlehrplan wurde nach Lernfeldern gegliedert, die sich an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungen orientieren.
  • Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet (Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches), um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen. Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert, da dadurch die bisher üblichen Betriebsbesuche wegfallen.
  • In der Ausbildungsordnung wurden die prozessbezogene Ausbildung, das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang und die Erweiterung der Handlungsfähigkeit entsprechend des jeweiligen betrieblichen Geschäftsprozesses festgeschrieben.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Weitere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie in der Handreichung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB).
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.