Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Infoveranstaltung für Unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland
Der Bundestag hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, die Fachkräftesicherung durch eine gezielte Zuwanderung aus Drittstaaten zu flankieren.
Laut den letzten Konjunkturumfragen sehen Untenehmen im Fachkräftemangel das größte Geschäftsrisiko. Besonders gesucht sind Mitarbeiter/innen mit einer Berufsausbildung.
Die Zuwanderung von Fachkräften aus den Drittstaaten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch was konkret ändert sich mit dem kommenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Welche Möglichkeiten bietet es und wie lange dauert das Verfahren?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie auf unserer Infoveranstaltung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.