Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass Mitarbeiter meines Unternehmens am Coronavirus erkrankt sein könnten?
Wichtiges Update (1. Dezember 2020): Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird.
Grundsätzliche Hinweise:
Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.
Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.
Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weitere Regelungen treffen.
Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.
Die Stadt Köln hat unter der Nummer 0221/221-33500 ein "Bürgertelefon" geschaltet. Auch können Sie sich via E-Mail an folgende Adresse richten: quarantaene@stadt-koeln.de. Dort sollten Name und Telefonnummer hinterlegt werden!
Weitere regionale Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf der Seite der IHK Köln.