Recht und Steuern

Verkauf von Arzneimitteln

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Die Sachkenntnisprüfung für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel wird für unseren IHK-Bezirk von der Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein abgehalten. Informationsunterlagen zur Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln finden Sie auf deren Internetseite der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein im Bereich Starthilfe und Unternehmensförderung/Prüfungen/ Sachkenntnisprüfung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln.