Gründung

Gründungszuschuss

Die finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit fördert Gründungen aus der Arbeitssuche. Der Gründungszuschuss dient zur Deckung Ihres privaten Lebensunterhalts und Ihrer sozialen Absicherung während der Anlaufphase.

Wie unterstützt mich der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist als Zwei-Phasen-Modell ausgestaltet. In den ersten sechs Monaten nach der Gründung richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Arbeitslosengeld I des Gründenden zuzüglich einer Pauschale von monatlich 300 Euro.
Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe der Pauschale von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen können.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzung ist, dass Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder sich aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme heraus selbstständig machen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss einen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen.
Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhetatbestände und Sperrzeiten vorliegen. Wird ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt, um sich anschließend nahtlos selbstständig zu machen, ist eine Gewährung des Gründungszuschusses somit zunächst ausgeschlossen.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Erster Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Diese stellt Ihnen die Antragsformulare für den Gründungszuschuss zur Verfügung. Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag reichen Sie dort einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme ein.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln kann für zukünftige Mitglieder eine fachkundige Stellungnahme abgeben. Zukünftige Mitglieder sind Gewerbetreibende. Als Freiberuflich Tätige, Handwerksunternehmen oder andere Berufsgruppe wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Kammer oder an die jeweilige kommunale Wirtschaftsförderung.

Welche Unterlagen werden für die fachkundige Stellungnahme benötigt?

Für die Abgabe einer Stellungnahme benötigen wir ein von Ihnen und speziell für Ihre Geschäftsidee erstelltes individuelles Unternehmenskonzept, Ihren Businessplan. Nach Erstellung der vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen, stimmen Sie gerne das weitere Vorgehen mit uns ab. 

Der Textteil des Businessplans sollte mindestens folgende Kapitel enthalten:

  • Geschäftsidee und Leistungsangebot
  • Standort
  • Markt und Zielgruppe
  • Branche und Wettbewerb 
  • Kundengewinnung und Marketing
  • Unternehmensführung, Management und Schlüsselpersonen
  • Chancen und Risiken
Zur Erstellung des Textteils Ihres Businessplans nutzen Sie gerne die Unternehmenswerkstatt NRW. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Der Einstieg für Ihr erfolgreiches Unternehmen“.

Der Zahlenteil des Businessplans sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 24 Monate in monatlicher Darstellung (Bitte erläutern Sie auch, wie Sie den Umsatz errechnet haben) 
  • Liquiditätsplanung für die ersten 24 Monate in monatlicher Darstellung
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Aufstellung der Privatausgaben exemplarisch für einen Monat
Zur Erstellung Ihrer Finanzplanung nutzen Sie gerne unser Finanztool.

Neben dem Businessplan benötigen wir folgende Dokumente für die Stellungnahme:

  • Original-Formulare der Agentur für Arbeit "Antrag auf Förderung einer Existenzgründung mit einem Gründungszuschuss (1. Phase)" und "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung"
  • Lebenslauf (gegebenenfalls Befähigungsnachweis / Zeugniskopien)
  • Fotokopien / Entwürfe wesentlicher Verträge wie Handelsvertreter-, Übernahme-, Mietvertrag
Bitte nutzen Sie keine von fremder Seite vorformulierte Businesspläne oder Textbausteine – diese gehen zu wenig auf Ihr konkretes Vorhaben ein und können von uns nicht als Grundlage für eine Stellungnahme anerkannt werden. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Für weitere Informationen und zur Beantragung des Gründungszuschusses wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit.
Neben dem Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit besteht für Gründende mit Behinderung die Möglichkeit eine Förderung über die Deutsche Rentenversicherung oder den Landesverband Rheinland zu erhalten.