Fortbildungsprüfung

Geprüfte Personalfachkaufleute

Sie sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1)
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß §§ 2 bis 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern.
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.

Hinweise zum Ablauf der Prüfung:

  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch: Die Verordnung für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau vom 11.02.2002 sieht gemäß § 3 die Durchführung eines situationsbezogenen Fachgesprächs vor.
  • Die Zulassung zum Fachgespräch erfolgt unabhängig von den Ergebnissen der schriftlichen Prüfungsfächer.
  • Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem die Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Hierbei sollen zum Beispiel auch Kosten-/Nutzenüberlegungen einbezogen werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass keine theoretischen Themen im Sinne eines Vortrags vorgestellt werden sollen!
  • Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge der Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden sollen. Dazu reichen Sie zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung bis spätestens zum ersten schriftlichen Prüfungstag über das Onlineportal Fortbildung ein.
  • Hier verwenden Sie Ihre bereits vorhandenen LogIn-Daten (Benutzername und Passwort). Danach wählen Sie den Menüpunkt „Projektarbeiten“. Die PINs für beide Themenvorschläge gehen Ihnen nach dem Anmeldeschluss per E-Mail zu. Der Prüfungsausschuss kann Ihre Themenvorschläge ändern/ergänzen beziehungsweise neue Vorschläge anfordern, sofern es sich zum Beispiel nicht um einen Entscheidungsvorschlag handelt oder die Themenstellung unklar ist.
  • Im situationsbezogenen Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen können. Insbesondere sollen sie nachweisen, dass sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren können und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einsetzen.
  • Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch circa 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellen Sie mit geeigneten Medien ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.
  • Sofern Sie für Ihre Präsentation einen Beamer nutzen, beachten Sie bitte, dass Ihnen ein Laptop nicht zur Verfügung gestellt wird. Bei der Vorbereitung der Präsentation ist eine Rüstzeit von maximal fünf Minuten einzuhalten. Falls Sie eine Beamer-Präsentation planen, bitten wir Sie, zusätzlich einen konventionellen Vortrag für Flipchart und/oder Overhead-Projektor bereitzuhalten, falls aufgrund technischer Probleme die Prüfung mit Beamer und Laptop nicht stattfinden kann. Für die Kompatibilität von Laptop und Beamer übernimmt die IHK Köln keine Haftung. Bitte fertigen Sie für den Prüfungsausschuss Handouts an!
  • Bei der Präsentation werden nicht nur der fachliche Inhalt, sondern auch die Güte der Präsentation sowie das Präsentationsverhalten bewertet. Die Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Die Präsentation wird dabei mit 40 Prozent bewertet, das Fachgespräch mit 60 Prozent.
  • Die genauen Prüfungstermine, Ihre individuellen Prüfungsergebnisse sowie das vom Prüfungsausschuss ausgewählte Thema für das Fachgespräch erhalten Sie circa 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
Fachgespräch
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
18./19.04.2024
Ende Juni/
Anfang Juli 2024
15.01.2024
Herbst 2024
29./30.10.2024
Anfang/Mitte
Januar 2025
15.07.2024
Frühjahr 2025
16./17.04.2025
Ende Juni/
Anfang Juli 2025
15.01.2025
Herbst 2025
29./30.10.2025
Anfang/Mitte
Januar 2026
15.07.2025
Frühjahr 2026
15./16.04.2026
Ende Juni/
Anfang Juli 2026
15.01.2026
Herbst 2026
28./29.10.2026
Anfang/Mitte
Januar 2027
15.07.2026

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 487,00 Euro und für Teilwiederholer 243,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung


  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung + Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.