Unternehmensführung

Förderdarlehen für Unternehmen

Bund und Land NRW fördern mit ihren Förderdarlehen nicht nur Existenzgründer, sondern alle Unternehmen.

Förderdarlehen können beispielsweise für folgende Zwecke beantragt werden:

  • Investitionen zur Errichtung und Einrichtung von Betrieben,
  • Erwerb von Betrieben und tätigen Beteiligungen,
  • Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen
  • Aufstockung des Waren- oder Materiallagers,
  • Betriebsmittel
Hier (und im Downloadbereich) finden Sie eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Förderprogramme und Förderdarlehen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1419 KB).
Bundesweit gibt es einige hundert individuelle Fördermöglichkeiten, die zum Teil regional oder branchenspezifisch unterschiedlich sind. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich über Fördermittel ausführlich beraten zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder rufen Sie uns gerne an.