§ 21 der Prüfungsordnung der IHK Köln legt fest, wie die Prüfungsleistungen zu bewerten sind:
Note 1, sehr gut: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte
Note 2, gut: Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = unter 92 - 81 Punkte
Note 3, befriedigend: Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung = unter 81 - 67 Punkte
Note 4, ausreichend: Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = unter 67 - 50 Punkte
Note 5, mangelhaft: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind = unter 50 - 30 Punkte
Note 6, ungenügend: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 - 0 Punkte.
Der 100-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.