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Einfuhr nach Vietnam

Die nachfolgenden Informationen zeigen nur einen Ausschnitt der vietnamesischen Einfuhrbestimmungen. Informieren Sie sich gründlich und aktuell, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben!

Zollanmeldung

In den letzten Jahren hat die vietnamesische Regierung weitere Schritte unternommen, die Zollverwaltung zu reformieren und die Effizienz der Abfertigung zu steigern. So sind 2015 und 2016 ein neues Zollgesetz und Zolltarifgesetz mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen in Kraft getreten. Zur Rechtssicherheit wurde die verbindliche Zollauskunft eingeführt, die die Bereiche Einreihung von Waren, Warenursprung sowie Zollwert umfasst. Darüber hinaus wurde das elektronische Zollportal (VNACCS/VCIS, aktuell nur in der Landessprache verfügbar) weiter ausgebaut, so dass nunmehr Zollanmeldungen fast ausschließlich auf elektronischem Weg abgegeben werden.

Erforderliche Begleitpapiere

Erforderlich für die Verzollung in Vietnam sind u. a. Handelsrechnungen (2-fach) in englischer Sprache mit Unterschrift und allen handelsüblichen Angaben, zum Beispiel:
  • Name und Anschrift des Empfängers und des Verkäufers
  • Genaue Warenbezeichnung
  • HS-Zolltarifnummer
  • Einzel- sowie Gesamtpreis
  • Angaben über die Beförderung
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte
  • Ursprungsland (im Fall von Deutschland „Federal Republic of Germany“)
Ursprungszeugnisse (2-fach) sind in der Regel notwendig. Für Waren aus Deutschland ist als Ursprungsland anzugeben „Federal Republic of Germany (European Union)“. Konnossemente sind unter Angabe einer Notify-Adresse zugelassen. Es ist zweckmäßig bei Sendungen mit verschiedenartigen Waren, Packlisten (2-fach) beizufügen, die eine Übersicht über die verschiedenen Packstücke geben mit Marke und Nummern, Brutto- und Nettogewichten sowie dem genauen Inhalt.

Zollsätze, Einfuhrbestimmungen und Einfuhrnebenabgaben

Der vietnamesische Zolltarif basiert auf der gemeinsamen Harmonisierten Nomenklatur der Zolltarife der ASEAN-Staaten („ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature – AHTN“). Diese mit achtstelligen Codes versehene Nomenklatur hat als Grundlage das internationale Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS). Auf der Internetseite der Europäischen Kommission sind - unter der Angabe der Zolltarifnummer - die Zollsätze und Einfuhrbestimmungen der meisten Staaten, darunter auch die von Vietnam, aufgeführt. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Bei der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede.

Einfuhrverbote

Ein Einfuhrverbot besteht u. a. für Feuerwerkskörper und bestimmte gebrauchte Konsumgüter wie Textilien und Bekleidung, gebrauchte Unterhaltungselektronik, bestimmte gebrauchte Elektro-Haushaltsgeräte und gebrauchte medizinische Geräte sowie für Kraftfahrzeuge mit einem Alter von mehr als fünf Jahren.

Einfuhrlizenzen

Einfuhrlizenzen sind nur bei wenigen Produkten (u. a. Arzneimittel, medizinische Geräte) erforderlich.

Vorübergehende Einfuhr

Messe- und Ausstellungswaren, wissenschaftliche Geräte und Ausrüstungen sowie Berufsausrüstungen können vorübergehend unter Einfuhrabgabenbefreiung ins vietnamesische Zollgebiet verbracht und dort entsprechend verwendet werden. Für diese Waren ist zum Zeitpunkt der Zollanmeldung eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu leisten, die bei der Wiederausfuhr zurückgereicht wird. Messe- und Ausstellungswaren sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung wieder auszuführen.

Lebensmittel

Lebensmittel unterliegen strengen Etikettierungsvorschriften. Verpackte Waren für den Einzelhandel müssen mit deutlichen Angaben (u. a. zu Herstellungsland, Gewicht, Zusammensetzung, Merkmale) in vietnamesischer Sprache versehen sein. Hier sollten Sie sich mit dem Importeur abstimmen.

Verpackung

Bei Holzverpackungen gelten die Regelungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15.

Gebrauchtmaschinen

Secondhand-Maschinen und Produktionsanlagen dürfen nicht älter als zehn Jahre sein und müssen bestimmten Standards entsprechen. Der Import von bestimmten Geräten (z. B. Handys, Laptops oder Notebooks) ist verboten.