Dual-use-Güter-Verordnung: Anpassung der Güterliste
Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung in Kraft getreten
Am 14. Dezember 2020 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 vom 7. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, Verbringung, Vermittlung und Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. EG-Dual-Use-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der Delegierten Verordnung hat die EU-Kommission die Anhänge I, IIa bis IIg und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der EG-Dual-Use-Verordnung aktualisiert. Damit werden die EU-Listen in den genannten Anhängen der EG-Dual-Use-Verordnung mit den aktuellen Beschlüssen im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen in Einklang gebracht. Darüber hinaus dauert das Gesetzgebungsverfahren zum Vorschlag der EU-Kommission über die Reform des Textes der EG-Dual-Use-Verordnung weiter an.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 enthält die Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren Export genehmigungspflichtig ist. Dieser Anhang wird in regelmäßigen Abständen auf Basis internationaler Vereinbarungen aktualisiert. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen. In Deutschland ist für die Feststellung einer Genehmigungspflicht für Dual-use-Güter deshalb zusätzlich die Ausfuhrliste zu beachten.
Die Anhänge II a bis f enthalten die Allgemeinen Genehmigungen der EU. Einige wenige Güter des Anhang I sind innerhalb der Europäischen Union noch genehmigungspflichtig. Diese Güter sind in Anhang IV genannt.
Weitere Informationen stellt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.