Ausbildung

Doppelqualifikation: In der Ausbildung auch die Fachhochschulreife erwerben

Ausbildung oder Schule? Nach dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 Typ B oder dem Realschulabschluss mit der Fachoberschulreife in der Tasche eine Ausbildung beginnen – oder besser weiter zur Schule gehen und erstmal das Fachabitur machen? Wer nur diese beiden Alternativen sieht, liegt falsch. Denn man kann auch beides zusammen erledigen.
Nach der Ausbildung und drei Jahren Praxiserfahrung im erlernten Beruf weiter zum Studium – auch ganz ohne Abitur.

Berufsabschluss und Fachhochschulreife beides zusammen

Azubis können während ihrer dualen Ausbildung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangen. Dafür wird der Berufsschulunterricht in der Woche um zwei bis drei Stunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erweitert, bei Unterricht in Blockform entsprechend mehr.
Voraussetzung für diese Doppelqualifikation: Die Azubis besitzen zu Beginn ihrer Ausbildung bereits die Fachoberschulreife (FOR). Und der Ausbildungsbetrieb unterstützt den zusätzlichen Unterricht in der Berufsschule und den Besuch einer Berufsschule, die diese Qualifikation anbietet.
Wer am Ende der Berufsschulzeit zur Prüfung zugelassen wird, absolviert für die Fachhochschulreife in der Regel drei schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik von jeweils 180 Minuten Dauer. Bei erfolgreichem Bestehen sind die Azubis berechtigt, nach der Ausbildung an einer Fachhochschule zu studieren.

Und die allgemeine Hochschulreife, das Abitur?

Mit der Fachhochschulreife und dem Berufsabschluss in der Tasche kann man mit einem anschließenden Jahr Vollzeitunterricht auch noch die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, draufsatteln.

Studieren – nach erfolgreicher Ausbildung auch ganz ohne Abitur

Um studieren zu können, braucht man kein Abitur: Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in diesem Beruf vorweisen kann, hat in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Zugang zu allen Studiengängen.
Bei Studiengängen, die der Ausbildung entsprechen, kann man sich direkt einschreiben. Bei Studiengängen außerhalb der bisherigen Berufspraxis muss man zunächst ein Probestudium oder eine Zulassungsprü­fung absolvieren.
Wichtig: Universitäten und Fachhochschulen sind bei der Zulassung zu den einzelnen Studiengängen autonom, es müssen bei den Hochschulen daher jeweils spezifische Rahmenbedingungen beachtet werden.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium richtet sich speziell an Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung (Fachwirt/in, Meister/in etc.). Die Zielgruppe sind somit Personen, die eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung sowie dem Beruf nachweisen können und noch keinen Hochschulabschluss haben.
Die ausgewählten Stipendiaten erhalten eine Förderung für ein akademisches Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Das Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten (Fach-) Hochschule absolviert werden.