Öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Verpflichtung stammt aus einer europäischen Richtlinie, die durch das E-Rechnungsgesetz und die E-Rechnungs-Verordnung umgesetzt wurden. Die E-Rechnungs-Verordnung (ERechV) gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird und die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen sowie zu Konzessionen ausgestellt wurden, also auch bei unterschwelligen Vergaben.
Ab dem 27. November 2020 sind Unternehmen, die Aufträge für Stellen des Bundes durchführen, grundsätzlich verpflichtet, ihre Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben elektronisch einzureichen. Ausgenommen von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 EUR, im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie Verfahren der Organleihe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Interseite des Bundes zur elektronsichen Rechnung.