Energie

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Seit dem Jahr 2002 werden KWK-Anlagen insbesondere durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Nach dem KWKG erhalten Betreiber geförderter KWK-Anlagen zeitlich befristete Zuschlagszahlungen.
Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen einiges beachten, um etwa in den Genuss einer Förderung zu kommen beziehungsweise rechtlichen Pflichten zu genügen.
In 2020 wurde mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Die Klärung der Frage nach der EU-beihilferechtlichen Einordnung Ende 2020 brachte weitere Änderungen mit sich.
Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.
Mit dem KWK-Merkblatt möchten wir Ihnen im "Dschungel" des KWKG und angrenzender Gesetze eine Orientierungshilfe bieten. Unter anderem informiert das Papier über die Standard-Förderung von KWK-Anlagen und über Zusatz-Boni oder über Themen wie Ausschreibung, Eigenversorgung und Meldepflichten.
Quelle: DIHK