Brexit-Update
Überblick zum EU-Austritt Großbritanniens
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich am 24.12.2020 auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Das Abkommen regelt den Handel mit Waren und Dienstleistungen, wobei Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vorgesehen sind, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf gemeinsame Spielregeln für Investitionen, Wettbewerb, staatlichen Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verständigt.
In dem Webinar "UK after Brexit" am 09.03.2021 werden die aktuellen Regelungen für Entsendekräfte und für die Einreise in das Vereinigte Königreich zur Dienstleistungserbringung vorgestellt.
Dienstleistungen in Großbritannien erbringen (Mitarbeiterentsendung)
Wer in das Vereinigte Königreich (VK) einreist, um dort Dienstleistungen zu erbringen, benötigt seit dem 01.01.2021 oftmals eine vorherige Genehmigung. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel für die Wartung und Reparatur bestimmter Maschinen. Besonders auffällig: Sowohl die britische Seite als auch viele EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschland) übernehmen in der Baubranche, die eigentlich auf der Positivliste vermerkt ist, keine Verpflichtung für Marktzugang. Erste Details sind in einem Artikel von GTAI und im englischen Abkommenstext auf den Seiten 741 ff. zu finden.
In dem Webinar "UK after Brexit" am 09.03.2021 werden die aktuellen Regelungen für Entsendekräfte und für die Einreise in das Vereinigte Königreich zur Dienstleistungserbringung vorgestellt.
Ihr Ansprechpartner in der IHK Köln:
Gudrun Grosse
Telefon: 0221 1640-1561
E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de
Brexit und Umsatzsteuer
Mit dem Brexit wird Großbritannien grundsätzlich mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen Drittland im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die IHK Köln informiert auf einer Sonderseite „Umsatzsteuer“ über die zu beachtenden Veränderungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien.
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln:
Ellen Lindner
Telefon: 0221 1640-3030
E-Mail: ellen.lindner@koeln.ihk.de
Aktuelle IHK-Umfragen zum Brexit
Trendauswertung der IHK-Umfrage "Going International 2021"
Bereits nach dem Brexit-Referendum haben sich die deutsch-britischen Wirtschaftsbeziehungen abgekühlt; seit Jahresbeginn ist das Vereinigte Königreich nun auch nicht mehr Mitglied im Binnenmarkt der Europäischen Union. Was die Unternehmen hierzulande vom UK-Geschäft erwarten, hat der DIHK in einer Trendauswertung seiner bundesweiten Umfrage "Going International 2021" vorab ermittelt.
Blitzumfrage zum Warenverkehr
Der am 1. Januar 2021 vollzogene Brexit zeigt trotz des in letzter Minute noch erzielten Handelsabkommens schon deutlich seine Auswirkungen.
In einer Ende Januar durchgeführten IHK-Blitzumfrage berichteten Unternehmen aus NRW von höherem bürokratischen Aufwand und gestiegenen Kosten, aber auch Staus mit langen Wartezeiten und der verzögerten Belieferung von Kunden.
Ihre Ansprechpartner in der IHK Köln
Fragen zu Ländern und Märkte:
Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de
Fragen zu Zoll/Exportkontrolle:
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Fragen zum Steuerrecht:
Ellen Lindner, Tel. 0221 1640-3030, E-Mail: ellen.lindner@koeln.ihk.de
Fragen zum Gesellschaftsrecht:
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Sandra Vogt, Tel. 0221 1640-1554, E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de
Fragen zur CE-Kennzeichnung:
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