Ausbildungsprofil

Medientechnologe/-in Druckverarbeitung

Verordnung gültig seit August 2011

Berufsbild

Die Aufgabe der Medientechnologen/-innen beginnt, wenn der eigentliche Druckprozess abgeschlossen ist. Medientechnologen/-innen der Druckverarbeitung stellen aus Vorprodukten die fertigen Druckerzeugnisse her, also zum Beispiel Zeitungen, Bücher oder Broschüren.
Das richtige Falzen, Schneiden, Binden, Heften und Kleben der Druckerzeugnisse sind dabei unerlässliche Fertigkeiten. Zum Glück gibt es dafür Maschinen, doch die müssen entsprechend eingerichtet, bedient und überwacht und instand gehalten werden. Ein grundsätzliches technisches Verständnis von Mechanik, Hydraulik und Elektronik ist daher von Vorteil.
Die Ausbildung zum Medientechnologen oder zur Medientechnologin Druckverarbeitung sieht eine Spezialisierung in einem der folgenden Bereiche vor:
  1. Zeitungsproduktion: Medientechnologen/-innen Druckverarbeitung kümmern sich hier vor allem um die Maschinen für das Falzen, Bekleben, Verpacken, Adressieren, Verteilen und den Abtransport.
  2. Akzidenzproduktion: Mailings, Flyer, Prospekte, Kataloge und Broschüren sind Inhalt der Akzidenzproduktion. Aufgabe der Medientechnologen/-innen Druckverarbeitung ist es, die fertigen Druckbögen zu trennen, zu falzen und mit Sammel-, Binde- und Veredelungstechniken zu bearbeiten.
  3. Buchproduktion: Die Herstellung von Büchern ist der Ursprung dieses Berufes. Auch bei der Herstellung von Büchern nimmt die Medientechnologe oder die Medientechnologin Druckverarbeitung die fertigen Druckbögen in Empfang. Nach dem Trennen, Schneiden und Falzen führt sie oder er die Blätter zusammen und stellt einen Bucheinband her.
Medientechnologen/-innen für Druckverarbeitung sind in der Regel in mittelständischen oder großen Druckereien beschäftigt, die auch eine entsprechende Weiterverarbeitung anbieten. Spezielle Buchbindereien und Zeitungsdruckereien sind weitere mögliche Arbeitgeber.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.