Anpassung Ihres IHK-Beitrages für das aktuelle Jahr für im Handelsregister eingetragene Firmen
Antrag wegen geänderter Bemessungsgrundlage
Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt die Abrechnung. Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!
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