Recht

Amtliches Verzeichnis vereinfacht Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, können sich in ein amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen eintragen lassen.
Durch die Eintragung können sie nachweisen, dass sie für einen öffentlichen Auftrag geeignet sind und keine vergaberechtlichen Ausschlussgründe vorliegen. Das amtliche Verzeichnis baut auf der Präqualifizierung auf. Die Eintragung entlastet den Bieter bei der Beibringung der Eignungsnachweise, ersetzt sie jedoch nicht zwingend, so dass der Bieter dies immer nochmals überprüfen sollte.
In NRW wird das amtliche Verzeichnis zentral bei der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld geführt.
Das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich finden Sie in dieser Datenbank des DIHK.