Gastgewerbe und Tourismus
Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Die Unternehmen der Tourismuswirtschaft müssen beachten, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen wurden, die EU-Pauschalreiserichtlinie gilt.
Anbieter von Unterkünften werden schneller als bisher zum Reiseveranstalter und haften dementsprechend.
Wollen Sie ausschließlich als Anbieter von Übernachtungsleistungen tätig sein, dann müssen Sie ihre Angebote deutlich von „Pauschalreisen“ abgrenzen.
Folgende Informationen sollten Sie beachten:
- Merkblatt Reiserecht Gastgeber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB)
- Merkblatt Reiserecht Reiseveranstalter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 231 KB)
- Merkblatt Reiserecht Reisevermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB)
- Merkblatt "Reiserecht für DMOs" (Destinationsmanagement-Organisationen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB)