Gastgewerbe und Tourismus

Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Die Unternehmen der Tourismuswirtschaft müssen beachten, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen wurden, die EU-Pauschalreiserichtlinie gilt.
Anbieter von Unterkünften werden schneller als bisher zum Reiseveranstalter und haften dementsprechend.
Wollen Sie ausschließlich als Anbieter von Übernachtungsleistungen tätig sein, dann müssen Sie ihre Angebote deutlich von „Pauschalreisen“ abgrenzen.

Folgende Informationen sollten Sie beachten: