Als "unsinnig und untauglich zur Haushaltskonsolidierung" kritisiert die Industrie- und Handelskammer zu Köln die von der rot-grünen Koalition beabsichtigte sogenannte Kulturförderabgabe und appelliert im Vorfeld der Sitzung des Stadtrats am 23. März eindringlich an die Ratspolitiker, der Beschlussvorlage zur neuen örtlichen Aufwandssteuer die Zustimmung zu verweigern. "Die Erhebung der Abgabe steht im krassen Widerspruch zur Politik der Bundesregierung, durch gezielte Maßnahmen im Steuerrecht krisenentschärfend zu wirken", stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Herbert Ferger fest. Zudem stellt sich die Frage, ob die Kulturförderabgabe rechtlich überhaupt zulässig ist. Die mit der Kulturförderabgabe prognostizierte Mehreinnahme von elf bis 11,8 Millionen Euro stehe im Widerspruch zum Steuerausfall in Höhe von 400.000 Euro aus der Umsatzsteuerreduzierung. "Auch aus diesem Grund kann die angespannte Haushaltslage kein Argument für die Besteuerung einzelner Branchen und die Abschöpfung von Steuererleichterungen sein", so Dr. Herbert Ferger weiter. Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes ist in erster Linie eine Folge der Anpassung an das EU-Niveau. Für viele Unternehmen führt diese Reduzierung des Umsatzsteuersatzes jedoch zu weiteren Belastungen und wird daher durchaus kritisch gesehen.
Auf keinen Fall jedoch rechtfertigt dies eine kommunale abgabenpolitische "Retourkutsche" gegen die Hoteliers. Dr. Herbert Ferger wörtlich: "Mit der Kulturförderabgabe droht auch eine erhebliche Schwächung Kölns im internationalen touristischen Wettbewerb und im Wettbewerb mit den Übernachtungsangeboten im Umland."