Viele kleine und mittlere Unternehmen mit wenigen Ausfuhren nutzen die kostenfreie Ausfuhranmeldung über das Internet. Die Internetausfuhranmeldung (IAA) steht seit dem 1. September 2011 nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Alternative gefunden werden muss.
Vor dem Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union müssen Unternehmen in der Regel eine Ausfuhranmeldung abgeben - seit etwa zwei Jahren über das elektronische System ATLAS. Eine Variante ist die Eingabe der Daten in die Internetausfuhranmeldung (IAA). Die IAA steht seit dem 1. September 2011 nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Alternative gefunden werden muss. Die meisten Firmen werden wohl auf die IAA Plus umstellen.
IAA PlusMit der IAA Plus, die bereits seit zwei Jahren parallel zur IAA angeboten wird, können die Wege zum Zollamt wegfallen. Ein großer Vorteil dieser ebenfalls kostenfreien Variante ist, dass Ausfuhranmeldungen nun auf elektronischem Weg abgegeben werden. In der Regel erfolgt dies zusammen mit dem sogenannten „Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“, also der Zollstelle. Dies oder die zollrechtliche Bewilligung zum „Zugelassenen Ausführer“ sind die Voraussetzungen, für den Wegfall des (Post)Weges zum Zollamt. Das Ausfuhrbegleitdokument und später den Beleg für Umsatzsteuerzwecke erhält man ebenfalls elektronisch.
“Elster-Zertifikat” - Digitale SignaturDie Unterschrift unter die Ausfuhranmeldung ersetzt eine digitale Signatur, das so genannte Elster-Zertifikat. Viele Unternehmen nutzen dieses Zertifikat bereits, um Steuererklärungen abzugeben. Ganz wichtig: In den Stammdaten des Zolls muss die Steuernummer hinterlegt sein, die dem Elster-Zertifikat zugrunde liegt. Ansonsten kann eine Verbindung zwischen dem IAA Plus Nutzer und dem Zertifikatsinhaber nicht hergestellt werden. Sollte im Unternehmen kein Elster-Zertifikat vorliegen, so kann es mit geringem Aufwand online beantragt werden.
Ein weiterer Vorteil der IAA Plus ist, dass man die Vorgänge speichern und archivieren kann, was bei der IAA nicht der Fall ist. Somit müssen wiederkehrende Fälle nicht neu eingeben werden.
Weitere Informationen der ZollverwaltungInformationen zum Elster-ZertifikatAktualisiert am 15.03.2012