Seit dem 01.12.2009 ist als Ursprungsland anstelle der bisher üblichen Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" bzw. der Abkürzungen "EC", "EEC" oder "CEE" fortan die Angabe "Europäische Union" oder das Kürzel "EU" in den Ursprungszeugnissen zu verwenden.
Der Vertrag von Lissabon ist am 01.12.2009 in Kraft getreten. Art. 1 Abs.3 S.3 des "Vertrags über die Europäische Union" lautet nunmehr: "Die Union tritt an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist."Von dieser Änderung sind auch IHK-Ursprungszeugnisse betroffen:Seit dem 01.12.2009 ist als Ursprungsland anstelle der bisher üblichen Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" bzw. entsprechender Abkürzungen fortan die Angabe "Europäische Union" oder das Kürzel "EU" in den Ursprungszeugnissen zu verwenden. Der Formularvordruck für das Ursprungszeugnis bleibt bis zur Anpassung der Zollkodex-Durchführungsverordnung unverändert gültig. Nach unseren Informationen akzeptieren die Zollbehörden in Lieferantenerklärungen weiterhin nur den Begriff "Europäische Gemeinschaft". Sobald wir von Änderungen erfahren, werden wir Sie umgehend informieren.Mittelfristig dürfte die Ursprungsbezeichnung "Europäische Union" allerdings die "Europäische Gemeinschaft" verdrängen. Wir empfehlen daher, die in Drittländern ansässigen Kunden über diese Änderung zu informieren.Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon erhalten Sie auf den EU-Webseiten, den konsolidierten Volltext des Vertrags können Sie dem Internetauftritt des Rats der Europäischen Union entnehmen. Aktualisiert am 18. April 2012