Ausbildung

Studieren ohne Abitur

Auch der erfolgreiche Abschluss einer Berufsaus­bildung in Kombination mit praktischer Erfahrung im Beruf oder einer Weiter­bildung eröffnet den Weg an die Hochschulen des Landes, unabhängig von der schulischen Vorbildung.
Eine schulische Hoch­schulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhoch­schulreife) ist in Nord­rhein-Westfalen somit nicht länger die zwingende Voraussetzung für eine akademische Ausbildung.
Allen Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Praxiserfahrung in diesem Beruf steht der Zugang zu allen Studiengängen offen. Für Studiengänge, die der Ausbildung entsprechen, ist die direkte Einschreibung möglich. Studiengänge, die nicht der bisherigen Berufspraxis entsprechen, sind über ein Probestudium oder eine Zulassungsprü­fung zugänglich. Darüber hinaus haben die Absol­venten von Aufstiegsfort­bildungen Zugang zu allen Studiengängen.
Bei der Zulassung zu den einzelnen Studiengänge sind die Universitäten und Fachhochschulen autonom. Daher sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine intensive Studienberatung an der Hochschule, an der man studieren möchte, da häufig hochschulspezifische Zulassungsbeschränkungen existieren, die nichts mit der Studienberechtigung zu tun haben.
Das Online-Portal vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und dem Stifterverband ist für beruflich Qualifizierte ohne eine klassische Hochschulzugangsberechtigung, die sich über Studienmöglichkeiten informieren möchten.