Am 17. Dezember 2008 wurde eine weitere Durchführungsmaßnahme der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG erlassen.
Mittlerweile liegt die Richtlinie in der aktuellen Fassung 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 vor. Mit der Verordnung 1275/2008/EG werden Anforderungen und Vorgaben über den zulässigen Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im sogenannten Standby-Modus aufgestellt. Ziel ist es dabei, über eine Begrenzung des Stromverbrauchs letztlich zu einem verringerten CO2-Ausstoß zu gelangen. Die Verordnung entfaltet unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Erfasst werden sämtliche Haushalts- und Bürogeräte, die als Funktionseinheit durch den Endverbraucher genutzt werden und hierfür mit einer Spannung von maximal 250 V aus dem öffentlichen Netz gespeist werden. Der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt über die CE-Kennzeichnung. Verantwortlich hierfür ist, wer das entsprechende Gerät im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr bringen will. Altgeräte, die bereits in Verkehr gebracht sind, mithin körperlich in den EWR verbracht wurden und dort Dritten mit dem Ziel des Weitervertriebs zur Verfügung gestellt werden sollen, werden von den verschärften Anforderungen nicht erfasst.Den Text der Verordnung können Sie rechts unter Publikationen einsehen.Die aktuelle Fassung der Öko-Design-Richtlinie finden Sie hier.Ein Merkblatt über die Ökodesign-Richtlinie steht darüber hinaus zum Download zur Verfügung.Ansprechpartner für den Bereich der CE-Kennzeichnung ist Detlef Kürten.Ansprechpartner für den Bereich Umwelt und Energie ist Sebastian Willmann.