Schiedsgutachterbenennung / Schiedsgutachterverfahren
Werden sich Parteien über Unstimmigkeiten nicht einig, können sie die Einschaltung eines unabhängigen, unparteilichen Sachverständigen vereinbaren, der den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich klärt.
Eine solche Vereinbarung für den Fall des Streits bezeichnet man als Schiedsgutachtervereinbarung. Durch die Schiedsgutachtervereinbarung verpflichten sich die beiden Vertragspartner, die Klärung bestimmter Zweifels- und Streitfragen einem Schiedsgutachter anzuvertrauen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Schiedsgutachtervereinbarung kann auch im Rahmen eines bereits anhängigen Gerichtsverfahrens in Form eines gerichtlichen Vergleichs getroffen werden.
Wichtig: Treffen Sie klare und eindeutige Vereinbarungen!
Bei Fragen zur Formulierung helfen wir Ihnen gerne weiter. Ein Muster für eine Schiedsgutachtervereinbarung schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Wenn Sie bei der IHK einen Antrag auf Benennung eines Schiedsgutachters stellen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: