Der Bundestag hat das Telekommunikations-Änderungsgesetz verabschiedet. Es trat am 1. März 2010 in Kraft.
Bisher genügte die Angabe „möglicherweise abweichende Preise im Mobilfunk“, dies ist nach Inkrafttreten der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht mehr ausreichend.Die Preise im Einzelnen:
Nummernteilbereich
Preise für Anrufe aus den Festnetzen
Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen
Preis in ct/min
Preis in ct/Anruf
Höchstpreis in ct/min(ab 1. März 2010)
(0)180-1
3,9
-
42
(0)180-2
6
(0)180-3
9
(0)180-4
20
(0)180-5
14