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Birgit Wirtz
Recht und Steuern
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Preisangabe bei (0)180-er Nummern

Der Bundestag hat das Telekommunikations-Änderungsgesetz verabschiedet. Es trat am 1. März 2010 in Kraft.

Bisher genügte die Angabe „möglicherweise abweichende Preise im Mobilfunk“, dies ist nach Inkrafttreten der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht mehr ausreichend.

Die Preise im Einzelnen:

Nummernteilbereich

Preise für Anrufe aus den Festnetzen

Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen

Preis in ct/min

Preis in ct/Anruf

Höchstpreis in ct/min
(ab 1. März 2010)

(0)180-1

3,9

-

42

(0)180-2

-

6

42

(0)180-3

9

-

42

(0)180-4

-

20

42

(0)180-5

14

-

42

 

 

 

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