Verbraucher darf bei Widerruf im Fernabsatz nicht mit Kosten für Hinsendung der Ware belastet werden.
Macht ein Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch, darf der Verkäufer ihm nicht die Kosten für die Hinsendung der Ware auferlegen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Juli 2010 (AZ: VIII ZR 268/07) entschieden.
Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach durch Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie eindeutig das Ziel verfolgt werde, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Müsse der Verbraucher im Fall eines Widerrufs die Kosten der Zusendung tragen, liefe dies dem Ziel der Richtlinie entgegen.