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Jasmin Hilger
Aus- und Weiterbildung
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Geprüfter Kameraoperator IHK

Kameraoperator IHK sind qualifiziert, planerische, gestalterische und technische Sach- und Führungsaufgaben in den nachfolgend dargestellten Tätigkeitsbereichen eigenständig und verantwortlich durchzuführen und auszuwerten:

1. Einsatzmöglichkeiten und Wirkungsweisen der gesamten aufnahmetechnischen Ausrüstung berücksichtigen und die Kameraführung fachgerecht beherrschen 

2. den Einsatz der aufnahmetechnischen Ausrüstung betriebswirtschaftlich bewerten und den Personaleinsatz der Kameraabteilung kostenbewußt planen 

3. mit technischen und kreativen Partnern bei der Herstellung von AV-Produktionen zusammenarbeiten sowie bei der Koordinierung von Kamera- und Darstellerbewegungen und der Bewertung der Bildaufnahmen nach dem Dreh mitarbeiten

4. redaktionelle Vorgaben im non-fiktionalen Bereich umsetzen unter Berücksichtigung des gestalterischen Lichtaufbaus für non-fiktionale TV-Produktionen, der Montagetechniken bei der Erstellung von TV-Produktionen sowie bild- und filmästhetischer und dramaturgischer Mittel von Szenenauflösungen in Kameraeinstellungen 

5. Drehbühnenaufbau planen und überwachen 

Prüfungsgebühren:
Die Prüfungsgebühren betragen zur Zeit 160,00 EUR für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und 400,00 EUR für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen".

Eine Übersicht über den Rahmenplan und die Rechtsvorschrift über die Prüfung Geprüfter Kameraoperator IHK finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel.

Zulassungsvoraussetzungen: 

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil ”Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. 

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
oder 
3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. 

(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. 

(4) Abweichend von Abs. 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Bitte beachten Sie folgendes:
1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter) per Post bei der Industrie- und Handelskammer ein:

- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche
  und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger
  im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung. 

Die
Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich.

Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

bm - Gesellschaft für
Bildung in Medienberufen mbH
Bischofsweg 48 - 50
50969 Köln
Tel: 0221 789700
E-Mail: info@medienberufe.de
Internet: http://www.medienberufe.de

Medienschule Rhein-Erft
Fortbildungsinstitut für
Medien e.V.
Kalscheurener Str. 89
50354 Hürth
Tel: 02233 9694610
E-Mail: info@medienschule-rhein-erft.de
Internet: http://www.medienschule-rhein-erft.de

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Rechtsvorschrift Geprüfter Kameraoperator IHK
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