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IHK NRW bemängelt Gesetzentwurf zum Gemeindewirtschaftsrecht

Enttäuschung über Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) sind über die
heutige (16.12.2010) Entscheidung der Landtagsfraktion von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zum Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts enttäuscht: Der
Beschluss manifestiert die Beweislastumkehr zulasten privater Unternehmen. Mit der nun
gewählten Gesetzesformulierung können die kommunalen Betriebe ihre Tätigkeiten sogar
noch weiter ausdehnen. Gewerbliche Unternehmen müssten künftig nachweisen, dass
sie eine Leistung besser und wirtschaftlicher ausführen können, als ihre öffentlichen Konkurrenten.

Selbst wenn eine Bereitstellung durch private und öffentliche Unternehmen
keinen qualitativen Unterschied ergibt, sollte in einer Marktwirtschaft den privaten Untenehmen der Vorzug gegeben werden, so die IHK NRW. Grundsätzlich wurden beim
Landtagsbeschluss die Vorschläge der IHK NRW und damit die Interessen vieler Unternehmen
in NRW überwiegend nicht berücksichtigt.

Auch für die IHKs ist „Daseinsvorsorge“ eine wichtige zentrale Aufgabe der Kommunen.
Wenn diese nicht durch private Unternehmen – sei es selbsttätig oder im Auftrag der
Kommunen – gewährleistet werden könne, sei eine Betätigung der Kommunen unumgänglich. Gerade die mit der Energieversorgung verbundenen Dienstleistungen bieten Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Betätigung. Eine Bereitstellung durch öffentliche Unternehmen konterkariere eine wettbewerbliche Weiterentwicklung solcher Dienstleistungen. Begrüßt wird dagegen von der Wirtschaft, auch in Zukunft den Rat der Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Stellungnahme mit wirtschaftlichem Sachverstand zu begleiten.

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Dok-Nr: 014758

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