Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) sind über dieheutige (16.12.2010) Entscheidung der Landtagsfraktion von SPD und Bündnis 90/DieGrünen zum Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts enttäuscht: DerBeschluss manifestiert die Beweislastumkehr zulasten privater Unternehmen. Mit der nungewählten Gesetzesformulierung können die kommunalen Betriebe ihre Tätigkeiten sogarnoch weiter ausdehnen. Gewerbliche Unternehmen müssten künftig nachweisen, dasssie eine Leistung besser und wirtschaftlicher ausführen können, als ihre öffentlichen Konkurrenten.
Selbst wenn eine Bereitstellung durch private und öffentliche Unternehmenkeinen qualitativen Unterschied ergibt, sollte in einer Marktwirtschaft den privaten Untenehmen der Vorzug gegeben werden, so die IHK NRW. Grundsätzlich wurden beimLandtagsbeschluss die Vorschläge der IHK NRW und damit die Interessen vieler Unternehmenin NRW überwiegend nicht berücksichtigt.
Auch für die IHKs ist „Daseinsvorsorge“ eine wichtige zentrale Aufgabe der Kommunen.Wenn diese nicht durch private Unternehmen – sei es selbsttätig oder im Auftrag derKommunen – gewährleistet werden könne, sei eine Betätigung der Kommunen unumgänglich. Gerade die mit der Energieversorgung verbundenen Dienstleistungen bieten Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Betätigung. Eine Bereitstellung durch öffentliche Unternehmen konterkariere eine wettbewerbliche Weiterentwicklung solcher Dienstleistungen. Begrüßt wird dagegen von der Wirtschaft, auch in Zukunft den Rat der Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Stellungnahme mit wirtschaftlichem Sachverstand zu begleiten.
Dok-Nr: 014758