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Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben

Mit dem Gesetz wurden dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen. Am 26. März 2010 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf in der vom Bundestag beschlossenen Fassung verabschiedet.

Im Jahr 2009 sind mehrere bedeutende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergangen, die Konsequenzen für das nationale deutsche Steuerrecht haben. Das vorliegende Gesetz enthält die zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben dringend erforderlichen steuerrechtlichen Änderungen und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Umsatzsteuergesetz - etwa die neuen Fristen zur Abgabe der Zsammenfassenden Meldung - gleten allerdings erst ab dem 1. Juli 2010. Die Ausweitung bezüglich Spenden und degressiver Afa sind in allen noch offenen Fällen anwendbar.

Gesetz
Beschluss des Bundesrats
Beschluss des Bundestags
Stellungnahme
Formulierungshilfe zur Umsatzsteuer
Formulierungshilfe zur Gewerbesteuer
BMF-Schreiben Altersversorgung
Pressemitteilung
Gesetzentwurf

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