Geprüfte Veranstaltungsfachwirte / Veranstaltungsfachwirtinnen sind qualifiziert, in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit eingenständig veranstaltungsspezifische Aufgaben auszuüben.
Die verantwortlichen Aufgaben umfassen die Planung, Steuerung und Kontrolle. Sachverhalte sollten unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente ausgeübt werden. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte/Veranstaltungsfachwirtinnen sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können: 1. Messen und Ausstellungen,2. Kongresse und Tagungen, 3. Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen, 4. Marketing-Events. Zulassungsvoraussetzungen: (1) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau“oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegtund 2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Fällen.(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 und Absatz 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bitte beachten Sie folgendes: 1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter ) per Post bei der Industrie- und Handelskammer ein: - Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten. 2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung. Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die Prüfungsgebühren und die Verordnung über die Prüfung Geprüfte/r Veranstaltungsfachwirt/-in finden Sie zum downloaden unter Publikationen zu diesem Artikel. Rahmenstoffpläne (Lehrinhalte) erhalten Sie für diese Prüfungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Adenauerallee 148, 53113 Bonn, Tel. (02225) 8893594, Fax. (02225) 8893595, Mail: bestellservice@verlag.dihk.de, Internet: http://verlag.dihk.de/Weiterbildung.html (Online -Bestellung) Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungen können Sie beim Bertelsmann Verlag bestellen: Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. (0521) 91101-16, Fax (0521) 9110119, E-Mail service@wbv.de Lehrgänge zum/zur Geprüften Veranstaltungsfachwirt/-in können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.ihk.de Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Instituten möglich: Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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